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5. Novelle der Verpackungsverordnung (VerpackV)

Nach der geänderten Verpackungsverordnung (VerpackV) müssen ab dem 01.01.2009 alle Versender, die Waren an private Endkunden und haushaltsähnliche Abnehmer liefern, zwingend ihre Versandverpackungen über ein Duales System lizenzieren lassen.

Versender sind verpflichtet, sämtliche Verpackungen, die sie als Erstinverkehrbringer an private Endverbraucher oder gleichgestellte Anfallstellen liefern, zu lizenzieren.

In der VerpackV wird in § 6, Abs. 1 geregelt, dass Lizenznehmer und Entsorger Regressansprüche gegen Versender stellen können, die unlizenzierte Verpackungen an private Endverbraucher schicken. Außerdem ist die Versendung unlizenzierter Verpackungen wettbewerbswidrig und somit ein Abmahngrund. Zudem können Bußgelder bis zu € 50.000,– verhängt werden.

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Hinsichtlich der von uns erstmals mit Ware befüllten und an private Endverbraucher abgegebene Verkaufsverpackungen hat sich unser Unternehmen zur Sicherstellung der Erfüllung unserer gesetzlichen Pflichten nach § 6 VerpackV dem bundesweit tätigen Rücknahmesystem der ZENTEK GmbH & Co. KG, Köln angeschlossen. Weitere Informationen finden Sie auf der Website der ZENTEK GmbH & Co. KG.